In Bayern lies die Staatsanwaltschaft die Wohnung eines Mannes durchsuchen, den die Polizei auf der Straße beim angeblichen Nutzen eines offenen WLANs gesehen hat. Der Mann saß dabei in seinem Auto. Das WLAN, in das er sich einloggte, war nicht verschlüsselt.

Die Polizei nahm seine Personalien auf und einen Monat später erfolgte die Vernehmung. Da der Beschuldigte keine Aussage machen wollte, lies das Amtsgericht Traustein seine Wohnung durchsuchen und sein Netbook beschlagnahmen. Es ist scheinbar immer noch unklar, welches WLAN er überhaupt benutzt haben soll.

Der Jurist Jens Ferner schreibt dazu in seinem Blog:

Das enorme Risiko des Schwarz-Surfens wird dadurch nur verstärkt: Nicht nur, dass die Staatsanwaltschaften den tatbestand des “Schwarz-Surfens” schaffen, ohne dass es diesen überhaupt gibt – gerade weil das Thema so unbekannt ist und es nirgendwo ausdrücklich normiert ist, fehlt bei vielen Betroffenen das Empfinden, etwas wirklich verbotenes oder “schlimmes” zu tun.

Die rechtliche Grundlage für die Strafverfolgung beschreibt Golem.de wie folgt:

Die Strafverfolger berufen sich dabei auf Paragraf 89 des Telekommunikationsgesetzes, welches den Missbrauch von TK-Anlagen unter Strafe stellt. Das Amtsgericht Wuppertal hatte dazu im März 2007 zuerst ein entsprechendes Urteil (22 Ds 70 Js 6906/06) gefällt und einen arbeitslosen Altenpfleger in einem ähnlichen Fall zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt.

Das Thema des “Schwarz Surfens” ist nicht neu. So berichtete bereits im Mai 2007 der Blog fon.com über ein Urteil des Amtsgerichtes Wuppertal. Dennoch ist das Thema bis heute nur wenig bekannt und wird vor allem im Zusammenhang mit modernen Mobiltelefonen , wie Jens Ferner betont, eine immer größere Rolle spielen.

Verschlüsseln Sie deshalb Ihr eigenes WLAN und nutzen Sie keine offenen WLANs in Ihrer Umgebung, wenn dies nicht ausdrücklich erlaubt ist (wie z.B. in einem Café oder am Flughafen).

Zum Artikel: Hausdurchsuchung wegen Nutzung offenen WLANs


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    Bild (c) Steve Keys, 2008.

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    Wenn Sie das Passwort für die Administrationsoberfläche vergessen oder Einstellungen vorgenommen haben, die Sie nicht mehr rückgängig machen können, hilft oft nur noch eins: den (WLAN) Router zurücksetzen (Reset). Das Zurücksetzen geschieht meist über einen eingelassenen Knopf am Router selbst. Dadurch ist sichergestellt, dass ein Router nur durch Personen, die physischen Zugriff haben (sprich ihn in die [...]


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